Jugendzeltlager 2010 ist vorüber! Alle Beteiligten hatten eine Menge Spass, sind glücklich und erschöpft :)
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| Verfassungsbeschwerde der FvLW e.V. |
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| Geschrieben von: webmaster |
| Montag, den 15. Februar 2010 um 11:47 Uhr |
Die FvLW e.V. legt Verfassungsbeschwerde einAuszug aus einer Rundmail der FvLW e.V. vom 15.02.2010, 1. Vorsitzender Manfred Breidbach [...] der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 erneut das Waffengesetz geändert. Zusätzlich zu weiteren wenig praktikablen Beschränkungen wurden für legale Waffenbesitzer die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) sowie das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG) eingeschränkt. Den Waffenbehörden wurden damit anlassunhabhängige Kontrollen bei bekannten Waffenbesitzern eingeräumt und durch die jetzt gesetzlich verankerte fortdauernde Bedürfnispflicht eine entschädigungslose Enteignung bei Nichterfüllung der gesetzlichen Vorschrift ermöglicht.
Dieser aus unserer Sicht überzogene Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte wird die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. nicht hinnehmen und aus diesem Grund die gesetzgeberische Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mittels einer Verfassungsbeschwerde anfechten. Die Kosten für dieses Verfahren belaufen sich auf geschätzte € 10.000,00. Ein Teil des bisher angefallenen Aufwandes für Anwaltskosten und Gutachten haben wir aus Vereinsmitteln getragen, die Kosten des Verfahrens muss über Spenden finanziert werden. Zu diesem Zweck haben wir im Forum "Waffen-Online.de" und auf unserer Homepage einen Spendenaufruf veröffentlicht. Beitrag auf der Webseite der FvLW e.V. mit Flyer zum ausdrucken: Beiträge im Forum "Waffen-Online.de" Flyer Spendenaufruf [...] |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. Februar 2010 um 00:08 Uhr |